Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1. Die AS-Infodienste GmbH (nachfolgend "AS-Infodienste") erbringt ihre Leistungen nach Maßgabe nachstehender Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der aktuellen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und Preislisten. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn AS-Infodienste ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Im übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der diesbezüglichen Verordnungen, auch wenn auf diese nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

2. Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen, Preislisten und ggf. gesondert zwischen den Parteien getroffene Nebenabreden und Leistungszusagen für vereinbarte Dienste (Besondere Geschäftsbedingungen). Werden mehrere Dienste genutzt, so finden automatisch kumulativ die Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Produkte Anwendung. Sofern in den Besonderen Geschäftsbedingungen eines Dienstes abweichende Regelungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind, gehen die Regelungen der Besonderen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Produktes denen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.


§ 2 Leistungen der AS-Infodienste

1. AS-Infodienste bietet (Tele-)Kommunikationsdienstleistungen an.

2. AS-Infodienste erbringt die vom Kunden gewählten und vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen der gegebenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

3. AS-Infodienste ist berechtigt, die den vereinbarten Dienstleistungen zugrundeliegenden technischen Voraussetzungen jederzeit zu ändern, sofern dies nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der vereinbarten (Tele-)Kommunikationsdienstleistungen führt und die Änderung der technischen Voraussetzungen zumutbar ist.

4. AS-Infodienste darf sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von AS-Infodienste bleiben hiervon unberührt.


§ 3 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde hat AS-Infodienste Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Eingang einer Änderungsmitteilung gelten für AS-Infodienste die vom Kunden mitgeteilten Daten.

2. Der Kunde ist verpflichtet, alle persönlichen Zugangsdaten, die er im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhält, geheim zuhalten und vor Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Der Kunde wird die gesetzlichen und üblichen Sicherheitsanforderungen einhalten. Der Kunde hat AS-Infodienste von einem Missbrauch oder der Weitergabe seiner Zugangsdaten unmittelbar in Kenntnis zu setzen. AS-Infodienste haftet nicht für Schäden oder Kosten, die durch unsachgemäßen oder unberechtigten Gebrauch dieser Daten entstehen.

3. Für die Inhalte von telefonischen Mehrwertdienste ist ausschließlich der Kunde gemäß § 9 Abs. 2 Teledienstgesetz (TDG) verantwortlich. AS-Infodienste trifft keinerlei Verantwortung für die Inhalte des Kunden oder eines seiner Unteranbieter.

4. Der Kunde wird bei der Erbringung von telefonischen Mehrwertdiensten den Nutzern seine ladungsfähige Anschrift einschließlich Name und Anschrift der Vertretungsberechtigen sowie sämtliche nach § 6 TDG erforderlichen Informationen auf Anfrage mitteilen. AS-Infodienste ist berechtigt, Nutzern auf Anfrage die in § 6 TDG genannten Informationen sowie die ladungsfähige Anschrift des Kunden mitzuteilen.

5. Der Kunde sichert zu, die vertraglichen Verpflichtungen auch dann einzuhalten, wenn er Inhalte anderer Anbieter (vgl. §§ 8 Abs. 2, 9 TDG) anbietet oder weitere Unteranbieter zulässt. Der Kunde wird jeden Unteranbieter zur Einhaltung der Pflichten verpflichten und hat für deren Einhaltung einzustehen.

6. Der Kunde wird AS-Infodienste von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen resultieren.
 

§ 4 Missbrauchsvermeidung

1. Der Kunde ist verpflichtet, keine rechtswidrigen (z.B. sittenwidrige oder strafbare) Inhalte anzubieten und die angebotenen Inhalte rechtmäßig zu bewerben. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass Nutzer oder potentielle Nutzer keinerlei unverlangte Werbung oder Anrufe erhalten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet den "Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste" der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Der Kodex kann in der jeweils gültigen Fassung bei AS-Infodienste formlos angefordert werden.

2. Im Falle eines Verstoßes wird AS-Infodienste den Kunden wegen des rechts- und vertragswidrigen Verhaltens abmahnen und zur Abhilfe des gerügten Verhaltens innerhalb von zwei Werktagen auffordern. Sofern dieser keine Abhilfe leistet, die Frist abgelaufen ist oder ein schwerwiegender Verstoß gegen Abs. 1 vorliegt (z.B. bei fehlenden oder falschen Preisinformationen, Spamming), wird AS-Infodienste die rechtswidrig genutzten bzw. beworbenen Dienste unverzüglich abschalten.

3. Verstößt der Kunde trotz Abmahnung oder in schwerwiegender Weise inhaltlich gegen seine oben genannten Verpflichtungen, so kann AS-Infodienste den Vertrag fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzforderungen bleibt dabei vorbehalten.

4. Verstößt der Kunde gegen eine der Verpflichtungen aus Abs. 1, ist er zusätzlich zur Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. € 1.000 je Verstoß (Einzelfall) verpflichtet. AS-Infodienste ist berechtigt Vertragsstrafen gegen Zahlungsansprüche des Kunden aufzurechnen.
 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen, Rechnungsversand per E-Mail

1. Die Höhe des vom Kunden zu entrichtenden Entgeltes bzw. der ihm zustehenden Vergütung richtet sich nach den jeweils gültigen Preislisten. AS-Infodienste stellt dem Kunden die erbrachten Leistungen einmal im Monat in Rechnung.

Die Übermittlung der entsprechenden Belege erfolgt per E-Mail Der Kunde hat sicherzustellen, dass die bei AS-Infodienste hinterlegte E-Mail-Adresse zustellfähig ist und regelmäßig durch den Kunden abgerufen wird. Etwaige Änderungen der Zustelladresse sind AS-Infodienste rechtzeitig mitzuteilen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgt die Übermittlung auch per Post. Der damit verbundene Mehraufwand wird von AS-Infodienste mit den in der jeweiligen Preisliste aufgeführten Entgelten berechnet.

2. Alle Rechnungen sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Rechnungsbeträge werden per Bankabbuchung (je nach Vereinbarung auch Lastschrift) aufgrund der erteilten Einzugsermächtigung vom Konto des Kunden abgebucht. Im Falle einer Rückbelastung trägt der Kunde die von ihm ausgelösten Kosten der Rückbelastung der Lastschrift, mindestens jedoch das in der jeweiligen Preisliste aufgeführte Entgelt für die Bearbeitung der Rücklastschrift durch AS-Infodienste.

3. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zu viel gezahlter Beträge werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.

4. AS-Infodienste behält sich vor, bestimmte Dienstleistungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Der Kunde wird hierüber nach Möglichkeit vor Vertragsabschluss informiert. Eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung kann auch nach Vertragsabschluss verlangt werden. Alternativ ist AS-Infodienste berechtigt bei Anzeichen, die eine ordnungsgemäße Bezahlung der erbrachten Dienste entgegenstehen könnten, auch den Umfang der durch den Kunden abruf- bzw. nutzbaren Leistungen zu limitieren. Werden auf Anforderung Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 7 Tagen nicht erbracht, so kann AS-Infodienste den Vertrag fristlos kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt AS-Infodienste ausdrücklich vorbehalten.

5. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann AS-Infodienste Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen wird AS-Infodienste eine Bearbeitungspauschale von 10 Euro für Mahnungen in Rechnung stellen. Diese ist unabhängig von der Anzahl und Höhe der offenen Forderungen sowie der Mahnungen.

6. Die Zahlungsverpflichtung besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.

7. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Zugang bei der auf der Rechnung bezeichneten Stelle zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.


§ 6 Gewährleistung

1. AS-Infodienste gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb von Telekommunikationsanlagen. Ansprüche auf Minderung oder Wandlung sind ausgeschlossen, sofern AS-Infodienste die Störung innerhalb des auf die Störungsmeldung folgenden Werktags beseitigt hat. Andere Ansprüche wegen Verzuges, insbesondere Rücktritt, sind ausgeschlossen, soweit AS-Infodienste nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder der Termin oder die Eigenschaft nicht zugesichert hat.

2. Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen von AS-Infodienste nur nach Maßgabe der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Telekommunikationsnetzen und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten Übertragungswege erbracht werden können. AS-Infodienste übernimmt daher keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistungen.

3. Ereignisse höherer Gewalt, die die vertragliche Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen AS-Infodienste, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung sowie einer angemessen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder sonstige Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und durch AS-Infodienste unverschuldet sind. AS-Infodienste wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses unterrichten, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
 

§ 7 Störungsbeseitigung

1. Voraussetzung für die Störungsbeseitigung ist, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt und Störungen unverzüglich AS-Infodienste meldet. Der Kunde wird allgemein bei der Störungsanalyse in zumutbarem Umfang mitwirken. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vollständig, so werden die hieraus resultierenden verlängerten Ausfallzeiten bei der Anschlussverfügbarkeit und den Reaktionszeiten zugunsten von AS-Infodienste berücksichtigt.

2. AS-Infodienste übernimmt keine Gewähr für Störungen von Leistungen von AS-Infodienste, die zurückzuführen sind auf

a)    Eingriffe des Kunden oder Dritter in das von AS-Infodienste genutzte Telekommunikationsnetz und die erforderlichen Übertragungswege;

b)    den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Anschluss an Telekommunikationsnetze;

c)    den ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Anschluss an genutzte Telekommunikationsnetze durch den Kunden oder Dritte; oder

d)    die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme von Einzelleistungen der AS-Infodienste erforderlichen Geräte oder Systeme durch Kunden oder Dritte, sofern sie nicht auf einem Verschulden von AS-Infodienste beruhen.

3. Hat der Kunde die von ihm gemeldete Störung selbst zu vertreten, so sind die durch die Störungsbeseitigung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 100 Euro (pauschale Aufwandsentschädigung), von ihm zu tragen. Bei Abrechnung von Kosten, die die pauschale Aufwandsentschädigung übersteigen obliegt dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens.


§ 8 Haftung

1. Wird der Kunde von seinen eigenen Kunden wegen eines Vermögensschadens in Anspruch genommen und hat AS-Infodienste hierfür im Innenverhältnis einzustehen, dann haftet AS-Infodienste bzw. der mit AS-Infodienste zusammenarbeitende Netzbetreiber nach dem Verursacherprinzip gem. § 7 TKV höchstens bis zu einem Betrag von EUR 12.500,00 je Schadensfall pro Drittkunde. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden des Vertragspartners ist die Haftung auf EUR 10 Mio. je Schaden verursachendes Ereignis begrenzt. übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden aufgrund des selben Schaden verursachenden Ereignisses zu leisten sind, diese Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Für alle anderen Vermögensschäden gilt, dass die Haftung von AS-Infodienste auf einen Betrag von EUR 12.500,00 je Schadensfall begrenzt ist.

2. Für andere Schäden mit Ausnahme von Personenschäden haftet AS-Infodienste für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls eine wesentliche Vertragspflicht (sogenannte Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wurde oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Als vorhersehbarer Schaden wird ein Betrag in Höhe von EUR 2.500,- angenommen.

3. Soweit die Haftung von AS-Infodienste wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AS-Infodienste.


§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen gegenüber AS-Infodienste aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden gleichfalls nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen AS-Infodienste an Dritte abzutreten. Die Rechte aus § 354 a HGB bleiben unberührt.

2. AS-Infodienste behält sich vor, bestehende Forderungen gegen den Kunden aus diesem oder anderen Verträgen mit den zu zahlenden Vergütungen aufzurechnen und die Überweisungen entsprechend der Höhe der bestehenden Forderungen zu kürzen.

3. AS-Infodienste ist berechtigt, die Auszahlung der Vergütungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn ein Ermittlungsverfahren der Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen den Kunden oder seine Unterkunden anhängig ist. AS-Infodienste hat die zurückgehaltenen Vergütungen unverzüglich nach Abschluss des Ermittlungs- oder Strafverfahrens an den Kunden auszuzahlen. Die durch die Einbehaltung bei AS-Infodienste entstehenden Kosten werden an den Kunden weitergegeben.

4. AS-Infodienste behält sich vor, erteilte Rechnungen zu widerrufen, sofern nach Rechnungsstellung die in Absatz 3 genannten Umstände eintreten bzw. AS-Infodienste bekannt werden.

 
§ 10 Datenschutz und Urheberrechte

AS-Infodienste wird die jeweiligen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachten. Bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen gelten die Regelungen des TKG, der TDSV sowie des BDSG und TDDSG jeweils in der aktuellen Fassung.
 

§ 11 Vertragsabschluss, Laufzeit und Kündigung

1. Der Vertrag kommt durch schriftlichen Auftrag des Kunden oder der anschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch AS-Infodienste in Textform oder durch die Freischaltung des Dienstes durch AS-Infodienste zustande. Die Übermittlung per E-Mail (ggf. auch über ein Online-Bestellformular) ist möglich, sofern dies in den Besonderen Geschäftsbedingungen einzelner Produkte nicht ausgeschlossen wird. Die Bestätigung eines Auftrags kann ebenfalls per E-Mail erfolgen.

2. Der Kunde hält sich zwei Wochen an seinen Auftrag gegenüber AS-Infodienste gebunden. Sofern der Kunde privater Endverbraucher ist, steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der beauftragte Dienst in Anspruch genommen wird. AS-Infodienste bleibt in der Annahme der Aufträge frei.

3. AS-Infodienste ist berechtigt, vor Abschluss des Vertrages die Bonität des Kunden zu prüfen. Zu diesem Zweck können mit der Einwilligung des
Kunden Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien eingeholt werden.

4. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Quartals (ordentliche Kündigungsfrist) gekündigt werden. Die Kündigungserklärung kann auf einzelne Leistungen beschränkt werden, sofern dies im Leistungsangebot vorgesehen und technisch möglich ist. Mindestlaufzeiten sind zu erfüllen.

5. Beide Vertragsparteien sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn

a)    wesentliche Bestimmungen und Regelungen dieses Vertrages durch den anderen nicht eingehalten und die beanstandeten Mängel binnen einer gesetzten angemessenen Frist ab schriftlicher Abmahnung nicht behoben werden, sofern der Mangel von der Vertragspartei zu vertreten ist

b)    der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrags der geschuldeten Entgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich
geschuldeten Entgelten für zwei Monate entspricht, in Verzug kommt

c)    der Kunde zahlungsunfähig, die Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt ist oder der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt

d)    der Kunde bei der Nutzung der Leistungen von AS-Infodienste gegen Strafvorschriften verstößt oder diesbezüglich dringender Tatverdacht besteht.


§ 12 Vertragsänderungen

AS-Infodienste wird dem Kunden wesentliche Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Besonderen Geschäftsbedingungen sowie Tarife oder sonstige wesentliche Änderungen, die das bestehende Vertragsverhältnis betreffen, in Textform mitteilen. Eine Änderung kann auch nur in Teilbereichen erfolgen. AS-Infodienste weist den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die jeweilige Änderung und auf ein ggf. bestehendes außerordentliches Kündigungsrecht hin. Der Kunde kann binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung von diesem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, ansonsten gilt die Änderung nach Ablauf des Monats als genehmigt.

Bei aus der Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer resultierenden Anpassungen der Endpreise steht dem Kunden kein besonderes Kündigungsrecht zu. Im Falle einer Umsatzsteueränderung während der Vertragslaufzeit ist AS-Infodienste berechtigt, die Endpreise entsprechend anzupassen.


§ 13 Schlussbestimmungen

1. Sämtliche Erklärungen zu oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind in schriftlicher Form abzugeben. Mündliche Nebenabsprachen haben keinen Bestand. Abänderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform.

2. Sollten eine oder mehrere der genannten Bedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bedingungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksam gewordenen Bedingungen durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Bedingung zu ersetzen.

3. Es gilt deutsches Recht als vereinbart. Mülheim an der Ruhr ist Erfüllungsort. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich, Mülheim an der Ruhr.

Stand 01.01.2015